Benutzungsbedingungen und Entgelte (Auszug)
Die Grundlage für alle Ausleihvorgänge sind die Benutzungsbedingungen für die
Öffentlichen Bibliotheken des Landes Berlin (BÖBB) vom 16.06.2018, die Sie mit der
Anmeldung im VÖBB oder der Nutzung einer Bibliothek akzeptiert haben.
Die Benutzungsbedingungen hängen in jeder Öffentlichen Bibliothek in Berlin aus.
Hier können Sie die Benutzungsbedingungen vollständig nachlesen:
- Benutzungsbedingungen für die Öffentlichen Bibliotheken Berlins
- Benutzungsbedingungen für die Öffentlichen Bibliotheken Berlins in Leichter Sprache
Entgelte für Ausweise, Bestellen und Transport von Medien im VÖBB (Auszug)
Service | Entgelt |
---|---|
Erstausstellung/Verlängerung eines Bibliotheksausweises für natürliche Personen ab 18 Jahre für 1 Jahr | 10,00 Euro |
Erstausstellung/Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Bibliotheksausweises für Minderjährige und Schülerinnen/Schüler über 18 Jahre (Nachweis mit Schülerausweis I) für 1 Jahr: | entgeltfrei |
Erstausstellung/Verlängerung der Gültigkeitsdauer für 1 Jahr für Studierende, Auszubildende oder Freiwilligendienstleistende: | 5,00 Euro |
Erstausstellung/Verlängerung der Gültigkeitsdauer für 1 Jahr für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld I und von staatlichen Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung nach SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld und Opferrenten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen sowie Empfängerinnen und Empfänger von Ausgleichsrenten nach § 13 Absatz 1 des Gesetzes über die Anerkennung und Versorgung der politisch, rassisch oder religiös Verfolgten des Nationalsozialismus - PrVG) mit berlinpass oder mit Leistungsbescheid für 1 Jahr: | entgeltfrei |
Erstausstellung/Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Bibliotheksausweises für juristische Personen für 1 Jahr: | 60,00 Euro |
Erstausstellung/Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Bibliotheksausweises für Schulen, Horte, Kindergärten für 1 Jahr: | entgeltfrei |
Erstausstellung/Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Bibliotheksausweises für juristische Personen und Behörden im Sinne des § 2 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG) wie u.a. Senats- und Bezirksverwaltungen einschließlich nachgeordneter Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts für 1 Jahr: | entgeltfrei |
Ausstellung eines Ersatzausweises | 2,50 Euro |
Bereitstellung/Realisierte Vormerkung oder Bestellwunsch (pro Medieneinheit) | 1,00 Euro |
Bereitstellung/Bestellungen aus dem Magazin in das jeweilige Haus der ZLB | entgeltfrei |
Hintransport innerhalb eines Bezirkes, überbezirklich, oder innerhalb der ZLB | 1,00 Euro |
Rücktransport im Verbund | 1,00 Euro |
Rücktransport zwischen den Häusern der ZLB | entgeltfrei |
Lieferung an Privatadresse (inklusive Gebühr für Bereitstellung) | 3,50 Euro |
Schriftliche Rückgabeforderung oder Entgeltmahnung je Schreiben | 1,00 Euro |
Die vollständige Auflistung der Entgelte finden Sie in den Benutzungsbedingungen für die Öffentlichen Bibliotheken Berlins. |
Bitte beachten Sie:
- Die Entgelte sind sofort fällig.
- Gebühren werden auch dann fällig, wenn die bestellten Medien nicht abgeholt werden.
- Bei Online-Registrierung werden auch nachträglich keine Ermäßigungstatbestände berücksichtigt.
- Bei Vorliegen einer Sperre im jeweiligen Bezirk oder bei einer zentralen Sperre ist keine Lieferung nach Hause möglich.
Verlängerungen
- Eine Verlängerung der Leihfrist ist in der Regel zweimal möglich, sofern der Bibliotheksausweis gültig ist und die Medien nicht anderweitig vorgemerkt sind.
- Die Verlängerung über unsere Webseite ist kostenlos.
Sie können alle Leihfristen verlängern, die das Verlängerungslimit erreicht haben. Das
ist bei Büchern in der Regel 14 Tage vor Ende der Leihfrist, bei AV-Materialien 7
Tage vor Ende der Leihfrist.
Ist ein Medium von einem anderen Benutzer vorgemerkt, kann die Leihfrist nicht verlängert werden.
Bereitstellungen
- Sie können Medien aus dem gesamten Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlins bestellen und vormerken. Die Bereitstellung kostet 1,00 Euro pro Medium. Dieses Entgelt wird auch dann fällig, wenn Sie auf ein Benachrichtigungsschreiben verzichten.
- Bitte beachten Sie, dass neben den Kosten für die Bereitstellungen auch Transportkosten anfallen können.
- Sind Medien nicht im Verbund lieferbar, können Sie den überregionalen Leihverkehr (Fernleihe) in Anspruch nehmen. Dieser Service kostet 1,50 Euro.
- Die für die Bestellung entstehenden Entgelte werden sofort bei Abholung der Medien fällig.
Erinnerungen, Medienmahnungen und Entgeltmahnungen
- Sie erhalten nach 14 Tagen eine Erinnerung, falls Sie Ihre Medien nicht fristgemäß abgegeben haben.
- Nach 60 Tagen erfolgt eine Mahnung.
- Diese Schreiben kosten jeweils 1,00 Euro. Bitte denken Sie daher daran, die Medien rechtzeitig zurückzugeben, um diese Kosten zu vermeiden.
- Sollte sich Ihre Adresse ändern, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Erreicht unsere Post Sie nicht, veranlasst die Bibliothek auf Ihre Kosten eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt. Das Entgelt dafür beträgt 15,00 Euro.
- Entgeltmahnungen werden ab einer Gebührenhöhe von 10,00 Euro (bezirksweise berechnet) nach 14 Tagen (erste Entgeltmahnung) und 46 Tagen (zweite Entgeltmahnung) verschickt. Für jedes Schreiben wird ein Bearbeitungsentgelt von 1,00 Euro fällig.
Fristüberschreitung
- Minderjährige und Schülerinnen/Schüler über 18 Jahre zahlen bei Überschreitung der Leihfrist 0,10 Euro je Medium und Kalendertag.
- Für alle anderen Benutzer beträgt das Entgelt 0,25 Euro je Medium und Kalendertag.
Anmeldeformulare für bestimmte Benutzergruppen zum Download
Hier finden Sie Anmeldeformulare für folgende Benutzergruppen zum Download:
(Rechtsklick und dann "Ziel speichern unter...")
- Anmeldung Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre)
- Anmeldung für Schulen, Horte, Kindergärten, Krippen etc.
- Institutionen
Diese Benutzergruppen benötigen die Zustimmung zur Benutzung entweder durch einen gesetzlichen Vertreter (Vorlage eines Personaldokuments erforderlich) oder die Leitung der entsprechenden Einrichtung.
Bitte begeben Sie sich mit dem ausgefüllten, unterschriebenen und ggf. gestempelten Formular in eine der VÖBB-Bibliotheken und legen Sie es dort zur Anmeldung vor.
Hinweis: Drucken Sie das ausgefüllte PDF-Dokument aus. Es kann nicht gespeichert werden.
Bitte beachten Sie: Institutionen haben bei folgenden Digitalen Angeboten nur eingeschränkten oder keinen Zugriff, da die Anbieter eine gewerbliche Nutzung ausschließen. Lesen Sie dazu bitte immer auch die einzelnen Nutzungsbedingungen der Anbieter:
- Genios (Zugriff wird technisch verhindert)
- alle Services von Munzinger (Zugriff wird technisch verhindert)
- Pressreader (keine Veröffentlichungen für kommerzielle Zwecke)
- Polylino (keine Nutzung durch Kindertagesstätten, Zugriff wird technisch verhindert)
- Statista (Nutzung nur im privaten Rahmen zulässig)
Online-Anmeldung
Für Nutzer mit einer Meldeadresse in Berlin besteht die Möglichkeit zur Online-Anmeldung (hier klicken):
- füllen Sie alle Felder aus und klicken Sie auf Anmeldung abschicken
- überprüfen Sie Ihre Eingaben und erkennen Sie die Benutzungsbedingungen und die Entgeltregelungen für die Berliner Öffentlichen Bibliotheken (BÖBB)" durch Setzen des Hakens und Bestätigung absenden an
- Sie werden nun dazu aufgefordert, das fällige Jahresentgelt online zu bezahlen.
Bitte beachten Sie, dass online keine Ermäßigungen geltend gemacht werden können. Eine spätere Rückerstattung ist ausgeschlossen. Für ermäßigte Ausweise wenden Sie sich bitte an einen unserer Standorte.
Hier erhalten Sie die Benutzungsbedingungen zum Download als pdf-Datei:
- Benutzungsbedingungen für die Öffentlichen Bibliotheken Berlins
- Benutzungsbedingungen für die Öffentlichen Bibliotheken Berlins in Leichter Sprache
- Benutzungsbedingungen für die Öffentlichen Bibliotheken Berlins in englischer Sprache
- Benutzungsbedingungen für die Öffentlichen Bibliotheken Berlins in französischer Sprache